Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie die folgenden Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und uns regeln
und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung und allen damit für den Mieter, Besteller oder Veranstalter (Gast genannt, auch wenn es sich um juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts handelt) verbundenen angebotenen Leistungen. Sie gelten auch für die zeitweise Vermietung oder kostenlose Überlassung von Tagungs-, Konferenz- und sonstigen Veranstaltungsräumen und -flächen des Hotels (Funktionsräume genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art und allen damit im Zusammenhang erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Individual­vereinbarungen, die vom Hotel in Schriftform bestätigt wurden, sind vorrangig.

1.2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn sie individuell und ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss und Mitteilungspflichten

2.1. Vertragspartner des Gastes ist die Leda Hotel I GmbH & Co. KG, Hotel genannt.

2.2. Der Hotelaufnahmevertrag, Mietvertrag oder sonstige Vereinbarungen kommen durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel, in Textform oder durch die Leistungserbringung, zustande.

2.3. Der Gast ist verpflichtet, bei Vertragsschluss die beabsichtigte Nutzung, insbesondere alle Tatsachen, die geeignet sein können, den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen des Hotels zu gefährden, mitzuteilen. Veranstaltungen politischer Parteien oder ihr nahestehender Organisationen sind bei Buchungsanfrage anzuzeigen und von einem zur gesetzlichen Vertretung des Hotels Berechtigten in Textform zu genehmigen.

2.4. Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Pers.) sind die meldepflichtigen Teilnehmer­daten möglichst bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bis fünf Tage vor Beginn des Aufenthaltes mitzuteilen.

2.5. Das beabsichtigte Anbringen von Gegenständen aller Art, insbesondere Ausstellungs-und Dekorationsmaterial, an beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen des Hotels, ist bei Vertragsschluss mitzuteilen und bedarf der vorherigen Einwilligung des Hotels.

3. Bereitstellung der Leistung

3.1. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen oder Räume, es sei denn, dass dies in Textform vereinbart wurde.

3.2. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in Textform können reservierte Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr genutzt werden. Ist eine Zimmermiete nicht bis 18:00 Uhr angetreten worden, ist das Hotel bei fehlender Mitteilung eines späteren Antritts berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vergeben.

3.3. Wird das Zimmer nicht zum vereinbarten oder oben genannten Zeitpunkt am Abreisetag geräumt, ist das Hotel berechtigt, bei einer Räumung nach 14.00 Uhr 90% des allgemeinen Vermietungspreises zusätzlich zu verlangen.

3.4. Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast nur für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Wird die vereinbarte Nutzungszeit verlängert, so ist das Hotel berechtigt, auf Grundlage der vereinbarten Vergütung eine anteilige Erhöhung zu verlangen.

3.5. Das Mitbringen von Tieren jeder Art wie z.B. Hunde, Katzen, Vögeln oder Reptilien, bedarf der vorherigen Einwilligung, mindestens in Textform, durch die Geschäftsführung.

3.6. Öffentliche Einladungen zu Veranstaltung im Hotel wie z.B. mit Zeitungsanzeigen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen, bedürfen der vorherigen Einwilligung des Hotels mindestens in Textform. Besteht die Gefahr, dass durch die ohne eine solche Einwilligung beabsichtigte oder bereits in der Durchführung befindliche Veranstaltung die berechtigten Interessen des Hotels beeinträchtigt werden, ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung bzw. die entsprechende Hotelnutzung zu untersagen.

3.7. Notwendige behördliche Genehmigungen für Veranstaltungen sind auf eigene Kosten vom Gast einzuholen. Mit der Veranstaltung gesondert verbundene Kosten und Gebühren (wie z.B. GEMA) trägt der Gast.

4. Preise, Zahlung

4.1. Der Gast ist verpflichtet, für die vereinbarte vertragliche Leistung die jeweils geltenden allgemeinen Preise des Hotels zu zahlen, es sei denn, dass andere Preise in Textform vereinbart wurden. Bei Antritt des Mietverhältnisses (Anreise) ist der voraussichtlich fällige Gesamtbetrag zu zahlen oder einer entsprechenden unwiderruflichen Vorautorisierung (Zahlungsreservierung) mit einer gültigen Kredit- oder Debitkarte zuzustimmen.

4.2. Alle Preise schließen in der Regel die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind eventuell fällige lokale Abgaben wie z.B. Kurtaxe oder örtliche Sondersteuern.

4.3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss und im Übrigen jederzeit vor und während der Durchführung des Vertragsverhältnisses, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der vereinbarten voraussichtlichen Gesamtpreise zu verlangen. Das Hotel ist auch berechtigt, während einer Veranstaltung des Gastes die bereits bestehenden, aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung bei gleichzeitiger Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber vereinbarten zukünftigen Leistungen zu verlangen.

4.4. Im Übrigen sind Rechnungen des Hotels nach Zugang ohne Abzug binnen zehn Tagen zahlbar.

4.5. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke durch Gäste bedarf der Einwilligung des Hotels. Es ist berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen.

5. Nichtannahme der vereinbarten Leistung durch den Gast, Rücktritt

5.1. Ein kostenloser Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel dem Vertragsaufhebungswunsch zustimmt.

5.2. Wurde ein Termin, bis zu dem die kostenfreie Ausübung eines Rücktrittes möglich ist, vereinbart, kann der Gast vom Vertrag durch Erklärung in Textform bis zu diesem Zeitpunkt zurücktreten, ohne dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels bestehen.

5.3. Ist ein Recht zum kostenlosen Rücktritt nicht vereinbart oder bereits wegen Fristablaufs erloschen, ist der vereinbarte Mietpreis zu zahlen, auch wenn die vereinbarte Leistung des Hotels nicht in Anspruch genommen wird. Allerdings muss sich das Hotel Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.

5.4. Werden die Zimmer oder Funktionsräume nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Die vom Gast in diesem Fall zu zahlende anteilige Vergütung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen beträgt für vereinbarte Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 90 %, für Voll- und Halbpension jeweils 70 % des vereinbarten Preises; bei Rücktritt bis 60 Tage vor dem geplanten Aufenthalt aber jeweils nur die Hälfte der genannten anteiligen Vergütung. Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen), der Anmietung von Funktionsräumen für Gruppenveranstaltungen und übrigen Arrangements ist der Rücktritt bis 40 Tage vor dem geplanten Mietbeginn kostenlos möglich, zwischen dem 39.und dem 30.Tage vor Mietbeginn beträgt die Vergütung 30 %, zwischen dem 29. und 14. Tag 50 % und im Übrigen 90 % der vereinbarten Vergütung. Bei Rücktritt gelten zudem die einzelvertragliche festgehaltenen Stornierungsfristen und Stornierungsbedingungen sowie die dort spezifizierten Zahlbeträge.

5.5 Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei gebuchten gemeinsamen Essen ist spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl Gedecke/Essen in Rechnung gestellt.

5.6. Der Gast ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Hotel keine Aufwendungen, Vorhaltekosten oder Schäden oder diese nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

6. Leistungsverweigerung durch das Hotel, Rücktritt

6.1. Ist der Gast berechtigt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenlos vom Mietvertrag zurückzutreten, so steht dieses Recht dem Hotel ebenfalls zu, wenn andere Gäste eine Buchung vornehmen wollen und das Hotel den Gast unter angemessener Fristsetzung bittet, auf das Recht zum kostenlosen Rücktritt zu verzichten, dies aber nicht innerhalb der Frist geschieht.

6.2. Das Hotel ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem oder wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

6.2.1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

6.2.2. Vereinbarungen mit dem Hotel unter irreführenden oder falschen Angaben herbeigeführt wurden, wobei insbesondere vertragswesentliche Tatsachen die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder Zweck seines Aufenthaltes sind;

6.2.3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

6.2.4. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder ohne die erforderliche behördliche Genehmigung oder Einwilligung der Geschäftsführung Veranstaltungen durchgeführt werden;

6.2.5. eine vereinbarte oder berechtigt verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht rechtzeitig geleistet wurde;

6.2.6. ohne vorherige Einwilligung in Textform Tiere in den Hotelbereich mitgebracht werden oder öffentliche Einladungen erfolgen.

6.3. Der berechtigte Rücktritt des Hotels oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6.4. Tritt das Hotel nach den Ziff. 6.2.2. bis 6.2.6. zurück, so ist die vereinbarte Vergütung gemäß Ziff. 5.4. vom Gast zu zahlen.

7. Haftung

7.1. Durch die Nutzung hoteleigener Parkplätze kommt kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.

7.2. Weckaufträge sind unverbindlich. Ihre fahrlässige Nichtausführung berechtigen den Gast nicht zum Schadensersatz.

7.3. Für in die Hotelzimmer eingebrachte Sachen haftet das Hotel nur nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und mit den Höchstgrenzen der §§ 701 ff. BGB. Die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes wird dringend angeraten. Möchte der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3500 EUR in das Hotel einbringen, muss eine gesonderte Aufbewahrungs­vereinbarung geschlossen werden.

7.4. Für alle übrigen Sachen wie z.B. Ausstellungsgegenstände oder auch sonstige persönliche Gegenstände, die in das Hotel oder in die Funktionsräume vom Gast eingebracht werden, übernimmt das Hotel keine Haftung bei Verlust, Untergang oder Beschädigung. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder für die Fälle, in denen eine Verwahrung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt.

7.5. Im Übrigen haftet das Hotel für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.6. Außerdem haftet das Hotel für alle zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden im Übrigen aber nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Das Verschulden und die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels steht dem des Hotels gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.7. Sollten Störungen oder Mängel an den vertragsgemäßen Leistungen des Hotels bestehen, sind diese vom Gast unverzüglich zu rügen, so dass das Hotel Abhilfe schaffen kann. Der Gast ist zur zumutbaren Schadensbegrenzung verpflichtet.

7.8. Sämtliche vom Gast eingebrachten Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial sowie Bau- und elektrotechnische Gegenstände, müssen den aktuellen Regeln der Technik, insbesondere brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, im Einzelfall hierüber einen Nachweis zu verlangen.

7.9. Der Gast bzw. der verantwortliche Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die er oder seine Veranstaltungsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Für Beschädigungen im Zusammenhang mit dem Anbringen von Dekorations- oder Ausstellungsmaterial haftet der Veranstalter auch ohne Verschuldensnachweis.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort bei Vereinbarungen mit Kaufleuten oder im kaufmännischen Verkehr ist der Standort des Hotels, Gerichtsstand ist Leer (Ostfriesland).

8.2. Für alle Vertragsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.

8.4. Das Hotel beteiligt sich nicht an einer außergerichtlichen Streitbeilegung.

Hinweise zum Datenschutz

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Leda Hotel II GmbH & Co. KG, einschließlich aller dort beschäftigten Mitarbeiter, soweit diese für die Datenverarbeitung zuständig sind oder dies für die ordnungs­ge­mäße Erfüllung der Pflichten aus dem Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) oder dessen Anbahnung notwendig ist.

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Leda Hotel GmbH I & Co. KG
Ledastraße 25
26789 Leer
Telefon: +49 491 997530-0
E-Mail-Adresse: info@hotel-hafenspeicher.de

Wenn Sie das „Hotel Hafenspeicher“ per Telefon, Fax, E-Mail, über ein Hotel­reser­vierungssystem oder persönlich vor Ort kontaktieren/anfragen, um die Möglichkeit eines Mietvertrags zu erkunden oder diesen abzuschließen, erheben wir folgende Daten von Ihnen:

  1. Anrede, Name, Vorname, Anschrift, Telefon (Festnetz und/oder Mobilfunk), E-Mail-Adresse,
  2. Informationen zur Art Ihres Aufenthaltes bei uns (privat oder dienstlich veranlasst),
  3. Informationen zur Dauer Ihres Aufenthaltes, einschließlich Anzahl der Personen,
  4. Informationen, welche für Ihren Aufenthalt bei uns relevant sind (z.B. Frühstück oder Weckruf)

Die Erhebung dieser Daten erfolgt

  1. um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können,
  2. um Ihren Aufenthalt bei uns vertragsgemäß erfüllen zu können,
  3. zur Korrespondenz mit Ihnen und zur Rechnungsstellung,
  4. zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 lit b DS-GVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mietvertrages bzw. seiner Anbahnung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw. dessen Anbahnung erforderlich.

Diese erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO eingewilligt haben.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, insoweit dies nach Art. 6 Abs. 1 lit b DS-GVO für die Abwicklung des Mietvertrages mit Ihnen erforderlich ist. Dazu gehört z.B. die Weitergabe an Ihren Beschäftigungsbetrieb, insoweit die Beherbergung dienstlich veranlasst war, die objektiv notwendige Weitergabe an staatliche Prüfungsstellen (z.B. Finanzamt im Rahmen jedweder steuerlichen Prüfungen, Meldebehörde), die Gerichte und anderer öffentlicher Behörden sowie Versicherungen zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte aus dem Mietvertrag oder zur Geltendmachung unserer Rechte aus dem Mietvertrag.

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@hotel-hafenspeicher.de.